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Notarvertrag, Vertragsabwicklung & Bonität

Vertragsabwicklung und eingehende Beratung: Vor dem Verbrie-fungstermin beraten wir Verkäufer und Käufer eingehend über die vorgesehene Vertragsabwicklung. In Abstimmung mit beiden Parteien lassen wir einen notariellen Vertragsentwurf anfertigen. Von diesem erhalten dann Verkäufer und Käufer jeweils eine Ausfertigung. Die Bonitätsprüfung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Vertrags-vorbereitung.
Unser Grundsatz: "Vor Verbriefung dürfen keine offenen Fragen mehr bestehen."
Nachfolgend wichtige Fachbegriffe zum Notarvertrag:
Auflassungsvormerkung: Zu Gunsten und Absicherung des Käufers wird vor der Kaufpreiszahlung eine >Eigentümervormerkung< im Grundbuch eingetragen.
Kaufpreisfälligkeit: Wie bereits genannt, ist der Kaufpreis erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung fällig. Weitere Voraussetzungen sind die Löschung vorhandener Belastungen im Grundbuch, z.B. Grundschulden
Finanzierungsvollmacht: Nur der Eigentümer kann Grundschulden bestellen. Wenn der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld benötigt, so muss der Verkäufer bei der Bestellung von Grundschulden mitwirken und erteilt dem Käufer im Kaufvertrag eine Finanzierungsvollmacht. Die Auszahlung wird vom Notar überwacht.
Bauanträge: Hier gilt ähnliches wie bei der Finanzierungsvollmacht. Der Verkäufer erteilt dem Käufer das Recht baurechtliche Anträge zu stellen. Der Verkäufer wird von evtl. anfallenden Kosten befreit.
Besitzübergabe: Im Normalfall gehen Besitz, Nutzen und Lasten erst nach Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.
Eigentumsübergang: Erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt die Eigentumsumschreibung (Auflassung) für den Käufer im Grundbuch.
Teilungserklärung: Darin werden Größe und Lage einer Wohnung /Immobilie beschrieben, Nutzungsrechte an Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte geregelt. Das Sondereigentum definiert, die Gemeinschaftsordnung sowie das Gemeinschaftseigentum festgelegt.
Sondereigentum: Dabei handelt es sich um die Wohnung selbst sowie zur Wohnung gehörende Bestandteile wie Keller, Balkon etc.
Das Gemeinschaftseigentum: Es definiert alle gemeinsamen Besitz-anteile der Eigentümergemeinschaft (Grundstück, Treppen, Fahrstuhl, Außenwände, Dach, etc.)
Sondernutzungsrechte: Erlauben ein priviligiertes Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum, dazu z. B. für Rasenflächen oder Abstellplätze.
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